In Deutschland bestehen fünf Großlogen:
- Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland (GL A.F.u.A.M.v.D.)
- Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland (GLL FvD)
- Große National-Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“ (GNML 3WK)
- American Canadian Grand Lodge (ACGL)
- Grand Lodge of British Freemasons in Germany (GL BFG)
Diese sind unter dem Dach der Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD) zusammengefaßt, die alle Freimaurer in Deutschland nach außen vertritt und sämtliche übergeordneten Belange wahrnimmt. Sie darf aber nicht in Dinge der Lehrart, des Rituals, des Brauchtums und der inneren Ordnung einer der Mitgliedsgroßlogen eingreifen und entscheiden.
Die Loge ist die kleinste Organisationseinheit der Freimaurerei. Alle 2 Jahre (3WK) wird der Meister vom Stuhl in geheimer Wahl von den Mitgliedern gewählt. Er darf zweimal wiedergewählt werden. Die anderen Beamten (Aufseher, Ordner, Schriftführer, Redner, Schatzmeister, Armenpfleger usw.) werden ebenfalls durch Wahl bestimmt.
Jede Loge gehört einer Großloge an. Diese wacht über das Brauchtum und das Ritual. Der Meister vom Stuhl (bei größeren Logen weitere Delegierte) sind stimmberechtigte Mitglieder der Großlogenversammlung (3WK), die einmal jährlich über alles Wesentliche berät, abstimmt und beschließt.
Aus den Großlogen werden die Funktionsträger der VGLvD gewählt. Die Vereinigten Großlogen von Deutschland sind vollständig autark. Sie pflegen mit den Großlogen anderer Länder freundschaftliche Beziehungen. Es werden gegenseitige „Großvertreter“ bestimmt, die ähnlich den Botschaftern im diplomatischen Dienst anzusehen sind.